ERDBESTATTUNG

Auch bei der Erdbestattung erwirbt man mit den Kauf des Nutzungsrechtes 20 Jahre Ruhefrist. Erst danach darf der Friedhof das Grab einebnen, wenn der Platz benötigt wird. Bei einer Wahlgrabstätte kann auf Wunsch der Angehörigen die Ruhefrist verlängert werden.

Die Beerdigung kann in einer Gemeinschaftsanlage, in einem Reihengrab oder aber in einer Wahlgrabstelle erfolgen. Erst danach darf der Friedhof das Grab einebenen, wenn der Platz benötigt wird. Bei einer Wahlgrabstätte kann auf Wunsch der Angehörigen die Ruhefrist verlängert werden.





Die Möglichkeit, eine Beerdigung auf einer Gemeinschaftsanlage durchzuführen, bieten nur wenige Friedhöfe in Berlin. In der Beerdigungsgebühr ist die Grabpflege für 20 Jahre enthalten. Es entstehen somit den Angehörigen keine zusätzlichen Kosten. Meist kann im Rasenreich eine Steinplatte mit dem Namen der oder des Verstorbenen und auch das Geburts- und Sterbejahr eingebracht werden.