BESTATTUNGSARTEN

Die bekanntesten Bestattunsarten sind die Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Seebestattung. 

Bei einer Erdbestattung wird der verstorbene Mensch im Sarg nach der Trauerfeier in der Kapelle oder Feierhalle auf dem Friedhof beigesetzt.

Sowohl bei der Feuerbestattung als auch bei der Seebestattung wird vor der Beisetzung die oder der Verstorbene im Sarg kremiert. Wir haben in Berlin zur Zeit zwei Krematorien, das Krematorium Berlin-Baumschulenweg im Stadtbezirk Treptow-Köpenick und das Krematorium Berlin-Ruhleben im Stadtbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Kremierung kostet in Berlin 249,00 €. Die Urne wird durch die Krematorien an die Friedhöfe übergeben. Preisgünstiger bei gleicher Leistung arbeitet das Krematorium Lichterfelde im Land Brandenburg. Dort betragen die Kosten einer Kremierung 164,22 €, die Urne holen wir selbst nach Berlin zurück. Nach der Kremierung kann die Urne auf dem Friedhof oder aber auf See beigesetzt werden. Die Seebestattung ist preislich gesehen zur Zeit günstiger als eine Urnenbeisetzung auf einem Friedhof der Stadt Berlin. 

Neben diesen drei Bestattungsarten gibt es weitere Möglichkeiten. So kann zum Beispiel die Urne in einem Friedwald unter Bäumen beigesetzt werden. Friedwälder sind nicht wie ein Friedhof angelegt, sondern meist natürlich gewachsene Wälder. Allerdings ist ein Urnengrab in einem Friedwald meist teurer als auf einem Berliner Friedhof. 

Eine andere Möglichkeit der Bestattung stellt die Weltraumbestattung dar. Dabei wird meist nur ein kleiner Anteil der Aschereste der verstorbenen Person in den Weltraum getragen. Die Weltraumbestattung wird kaum gewählt. Vielleicht auch, weil diese sehr teuer ist. Die Hinterbliebenen müssen mit ungefähr 10.000,00 € bis 15.000,00 € nur für den Transport in den Weltraum rechnen, alle anderen Kosten der Bestattung kommen noch hinzu. 

Viele Menschen möchten die Urne ihrer Verstorbenen oder ihres Verstorbenen zu Hause aufstellen oder im Erdreich des eigen Garten beisetzen. Hier ist die Rechtsprechung noch uneins. Nach europäischem Recht ist dies erlaubt, nach deutschem Recht nicht. 

Dies soll wirklich nur ein kleiner Überblick sein, der eine persönliche Beratung bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumen nicht ersetzen kann. Wenn Sie Fragen dazu haben oder auch Anregungen, so sprechen Sie mit uns. Wir können Sie auch zu den eher weniger bekannten Formen des Abschiedes oder der Beisetzung umfassend beraten.